Förderung des Güterkraftverkehrs durch Bund und Länder
Zur Harmonisierung des europäischen Güterverkehrs stellen Bund und Länder Förderungen in Höhe von 600 Mio. Euro pro Jahr für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereit.
Im Rahmen des Förderprogramms "De-Minimi" werden auch Telematiksysteme gefördert, die die GTS System & Consulting GmbH innerhalb der Tourenplanungssoftware TransIT zur Verfügung stellen kann:
Im Rahmen des Förderprogramms "De-Minimis" können Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag) erhalten:
- je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 2.000 Euro
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
- je personenbezogene Maßnahme bis 800 Euro
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
- je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 1.400 Euro
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen)
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (bis zu 600 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ist auf 33.000 € jährlich begrenzt. (Hinsichtlich der Berechnung des möglichen Zuwendungsbetrages beachten Sie bitte auch das unten aufgeführte Merkblatt zu diesem Förderprogramm.)1
Weitere Informationen, Antragsformulare und Merkblätter finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr.
1 Quelle: Website des Bundesamtes für Güterverkehr
|
|
|
|